Allgemeine Teilnahme- und Vertragsbedingungen
in der bis auf Widerruf gültigen Fassung vom 10.01.2021
Inhalt
1. Präambel
Unter dem Label „lovecrafted“ hält der Organisator Gelegenheitsmärkte im Sinne der GewO 1994 §286 ff. ab beziehungsweise veranstaltet er Publikumsmessen und Verkaufsveranstaltungen zur Präsentation von Erzeugnissen aus den Bereichen Design, Kunst und Handwerk sowie Seminare, Weiterbildungen und Ähnliches zu diesen Themen.
Zu der erfolgreichen Abhaltung dieser im Folgenden der Einfachheit halber „Veranstaltung“ Genannten bietet der Organisator dem Vertragspartner – im Folgenden neutral als Teilnehmer bezeichnet – einen zur Teilnahme gedachten Platz am Ort der Abhaltung ausschließlich zu den folgenden Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen an.
Diese Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen können durch allfällige weitere, auf den jeweiligen Ort, Termin und die Art der Veranstaltung spezifizierte Regelungen, die in den jeweiligen Bewerbungs- und Anmeldeformularen genannt werden und denen der Teilnehmer durch Unterzeichnung dieser Formulare beziehungsweise durch Absenden der Online-Bewerbung/-Anmeldung ausdrücklich zustimmen, präzisiert werden.
2. Vertraulichkeitsvereinbarung
Im Zuge der Teilnahme an einer Veranstaltung des Organisators kommt es im Rahmen der Bewerbung/Anmeldung und der Teilnahme zwischen dem Organisator und dem Teilnehmer zum Austausch von nicht öffentlichen und vertraulich zu behandelnden Informationen.
Vertraulichen Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachten Informationen. Hierzu zählen vor allem Präsentationen, Unternehmenskonzepte und Geschäftsmodelle, Geschäfts- und Planungsdaten, Inhalte aller Vereinbarungen und Verträge (insbesondere solchen zu Preisen und Konditionen), Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie daraus gewonnene und ersichtliche Erkenntnisse und Ergebnisse und ausgetauschtes Know-how. Unerheblich ist dabei, von wem Dokumente oder andere Trägermedien erstellt wurden. Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits öffentlich bekannt war oder danach mit Zustimmung öffentlich bekannt wurde.
Vertrauliche Informationen werden ausschließlich zum in der Präambel genannten Zweck zu verwenden und nur an berechtigte Personen weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit zur Erreichung des Zwecks dieser Vereinbarung erhalten müssen. Solche berechtigten Personen sind die jeweiligen Organe, Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmer und Mitarbeiter ohne Arbeitnehmerstatus wie z.B. freie Mitarbeiter und Zeitarbeitskräfte, beruflich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater sowie Behörden mit begründetem und berechtigtem Interesse. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche berechtigten Personen, die vertrauliche Informationen erhalten, über Inhalt und Umfang dieser Vereinbarung informiert sind und die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.
Beide Seiten verpflichten sich, alle ihnen direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen, sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an nicht berechtigte Personen weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen sowie nach Beendigung der Zusammenarbeit oder auf Aufforderung sämtliche Dokumente und Unterlagen, die vertrauliche Informationen verkörpern, nach Wahl zurückgeben, zu zerstören oder zu löschen und hierüber ein geeigneten Nachweis zu erbringen und ferner die jeweils andere Seite unverzüglich zu informieren, wenn sie in Kenntnis davon erlangen, dass vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen diese Vereinbarung weitergegeben wurden.
3. Teilnahmebedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Erfüllung der jeweiligen Zulassungskriterien und eine rechtzeitige Anmeldung. Als rechtzeitig eingelangt gelten Anmeldungen, die bis zum im Anmeldeformular genannten Stichtag mittels der vollständigen Bewerbungsunterlagen beim Organisator eingelangt sind.
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, gemäß den Zulassungskriterien zur Teilnahme berechtigt zu sein und verpflichtet sich unter der Voraussetzung der Annahme durch den Organisator zur verbindlichen Teilnahme an der Veranstaltung und zur fristgerechten Bezahlung der Teilnahmegebühr.
Erst durch schriftliche Zusage durch den Organisator und die vollständige und fristgerechte Bezahlung der Teilnahmegebühr entsteht ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
Allfällige Zulassungskriterien sowie gegebenenfalls weitere Bedingungen sind in den spezifischen Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltungen angeführt beziehungsweise in den darin erwähnten Beiblättern definiert.
4. Vertragsbedingungen
4.1. Rechnungslegung, Zahlung und Verzug
Die Teilnahmegebühr ist bei Rechnungslegung fällig und samt allen zur Vorschreibung gebrachten Gebühren und Kosten binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweils von der Österreichischen Nationalbank festgesetzten Basiszinssatz ausdrücklich vereinbart. Darüber hinaus ist der Organisator berechtigt, bei Zahlungsverzug die Teilnahmevereinbarung aufzulösen und den Platz an einen anderen Bewerber zu vergeben.
4.2. Rücktritt / Storno / Termine und Fristen
Im Falle einer Rücktrittserklärung des Teilnehmers bis spätestens 3 Monate vorher ist keine, bis spätestens 1 Monat vor dem Termin der Veranstaltung ist die Hälfte und bei einem späteren Rücktritt die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich und auf jeden Fall per Einschreiben zu erfolgen. In dem Fall, dass ein Teilnehmer ohne vorherige fristgerechte Rücktrittserklärung nicht an der Veranstaltung teilnimmt oder Fristen, Termine und Öffnungszeiten nicht einhält, ist zusätzlich zur Teilnahmegebühr eine Vertragsgebühr von 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ausgenommen ist eine nachzuweisende Verhinderung an der Teilnahme durch höhere Gewalt.
4.3. Versicherung
Der Organisator schließt eine allgemeine Haft-, Sturm und Feuerversicherung ab, die eventuelle Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber dem Organisator decken sollen. Für eine entsprechende Absicherung gegenüber Ansprüchen Dritter hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen und den Organisator diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
4.4. Haftung
Der Organisator bietet den Teilnehmern lediglich eine Plattform und stellt die zur Teilnahme gedachten Plätze zur Verfügung. Der Organisator übernimmt daher gegenüber den Teilnehmern sowie Dritten keine wie auch immer geartete Haftung. Veranstalter ist der jeweilige Teilnehmer für den von ihm im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung betriebenen Stand. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Organisator und erklärt den Organisator ausdrücklich hinsichtlich einer allfälligen Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu halten.
Der Teilnehmer hat den ihm zugewiesenen Platz insbesondere auf eigene Kosten sach- und fachgerecht einzurichten, für die individuelle elektrische Installation durch einen Fachmann zu sorgen und für geeignete Schutzvorkehrungen seiner Kunden und sonstiger Passanten sowie Dritter Sorge zu tragen (Versicherungen, etc..). Ebenso hat der Teilnehmer allfällige ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme auferlegte Auflagen einzuhalten. Für Schäden, die durch einen nicht sach- oder fachgerechten Betrieb oder nicht sach- oder fachgerechte Betriebsmittel entstehen, haftet der Teilnehmer gegenüber Dritten und gegenüber dem Organisator.
4.5. Gewährleistung
Der Organisator leistet Gewähr dafür, dass sich der von ihm dem Teilnehmer zugewiesene Platz in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und die behördlichen Voraussetzungen für die Abhaltung der Veranstaltung gegeben sind. Darüber hinaus leistet der Organisator keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit, insbesondere Besucherfrequenz und Umsätze sowie Beeinträchtigungen durch Dritte (z.B. Baustelleneinrichtungen, Terrorgefahr, etc..) oder Höhere Gewalt und gewährt keine Rückerstattungen oder Schadenersatz im Falle einer Absage, Verkürzung oder Beschränkung durch behördliche Anordnung, Höhere Gewalt und/oder bei Zerfall von Vereinbarungen.
4.6. Urheber- und Verwertungsrechte
Der Teilnehmer erteilt dem Organisator die ausdrückliche Erlaubnis, seine Firmen- und Kontaktdaten sowie zum Zweck der Durchführung von Veranstaltungen überlassenes und gegebenenfalls durch das Urheberrecht geschütztes Material im Rahmen von Marketingmaßnahmen auch in gekürzter, überarbeiteter und sinngemäß abgeänderter Form uneingeschränkt verwerten und an entsprechende Dritte weitergeben zu dürfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Weiterverwendung/-verwertung dieser Allgemeinen Teilnahme- und Vertragsbedingungen zur Gänze oder in Auszügen ohne Zustimmung des Urhebers untersagt ist und als Verstoß gegen das Urheberrecht geahndet wird.
4.7. Datenschutz
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen schützenswerte Daten werden durch den Veranstalter ausschließlich zum Zweck der Durchführung von Veranstaltungen gespeichert und verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen davon sind jene Daten, die von den für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen einzubindenden Behörden und Organisationen eingefordert werden.
4.8. Strafbestimmungen
Es wird vereinbart, dass Verstöße des Teilnehmers gegen die vorliegenden Bestimmungen sowie rufschädigendes oder der Veranstaltung schadhaftes Verhalten vom Organisator mit einer nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Konventionalstrafe in Höhe von zumindest einem Drittel der individuellen Teilnahmegebühr bis zu einer Höhe der dreifachen durch die Gesamtheit der Teilnehmer anlaufenden Teilnahmegebühren und dem sofortigen Widerruf der Teilnahmeberechtigung geahndet werden können. Mit der Zahlung einer solchen Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes nicht ausgeschlossen.
4.9. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird ausschließlich österreichisches Recht vereinbart. Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird als Gerichtsstand das jeweils zuständige Gericht am Geschäftssitz des Organisators vereinbart.
4.10. Schlussbestimmungen
Die vorliegende Vereinbarung stellt die gesamte zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zum oben genannten Zweck. Etwaige Beiblätter – auch wenn sie hier nicht angeführt wurden, die Bewerbung/Anmeldung des Teilnehmers mit dessen persönlichen Daten und der genauen Produktangabe/Sortimentsliste sowie ergänzende oder abändernde Aussendungen des Organisators bilden eine integrative Einheit dieser Allgemeinen Teilnahme- und Vertragsbedingungen. Mündliche Abmachungen wurden und werden nicht getroffen, Änderungen bedürfen der Schriftform und gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Organisator.
Sollte in dieser Vereinbarung eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die der nichtigen oder fehlenden Vereinbarung wirtschaftlich in gesetzlich erlaubter Weise am nächsten kommt.